Achtung Hinweis: Die neue DIN 18008

Mit der Anpassung der DIN 18008, welche voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten soll, müssen „alle frei und ohne Hilfsmittel zugänglichen Vertikalverglasungen bis 0,80 m über Verkehrsflächen“ künftig aus Sicherheitsglas bestehen.
 
Der Wortlaut der DIN 18008 im Punkt 5.1.4 wird dazu wie folgt lauten:
„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit sicherem Bruchverhalten auszuführen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“
 
In der Praxis wird das vorrangig auf bodentiefe Verglasungen wie Balkon- und Terrassentüren, Festverglasungen, Schiebetüren aber auch Fenster, welche eine Brüstungshöhe unter 0,80 m aufweisen, zutreffen.
Sind beide Seiten zugänglich, muss beidseitig bruchsicheres Glas verwendet werden. Als bruchsicheres Glas kann man i.d.R. VSG oder ESG verwenden.Die DIN 18008 ist eine technische Regel, welche beachtet werden muss. Es liegt in Ihrer Verantwortung Ihre Kunden auf die DIN 18008 und deren Auswirkungen hinzuweisen

und die entstehenden Mehrkosten anzuzeigen, die durch die hochwertigere Verglasung entstehen.Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend VOB/B § 4 Nr.2 Absatz 1 der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten hat. Weiterhin ist entsprechend VOB/B § 13 Absatz 1 die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Wir werden unserer Hinweispflicht dazu nachzukommen, in dem wir darauf zusätzlich in unseren Auftragsbestätigungen und Angeboten hinweisen. Bitte geben Sie uns bei Ihren Anfragen und Bestellungen die entsprechenden Positionen an, auf welche dies zutrifft. Beachten Sie bitte, dass die Scheibenaufbauten mit bruchsicherem Glas bei 3-fach Verglasungen in vielen Fällen nicht mehr im System Softline 70 eingesetzt werden können. Wir empfehlen daher den Einsatz von Softline 76 oder 82. Für absturzsichere Verglasungen gilt weiterhin die DIN 18008-4 (vormals TRAV).

Bei Fragen oder Interesse, melden Sie sich gern telefonisch oder via E-Mail.